Beitragskassierung
Der Vorstand gibt bekannt:
Ab sofort findet die Beitragskassierung auch bei stattfindenden Vorbereitungsspielen der 1. Männermannschaft statt.
Bankverbindung:
Sparkasse Märkisch-Oderland
IBAN: DE91 1705 4040 3801 2946 24
BIC-/SWIFT-Code: WELADED1MOL
Unter der Angabe des Verwendungszwecks sollte bei einer Überweisung der Namen des Mitglieds und die Mannschaftsbezeichnung ( z.B. Heinz Mustermann, E- Junioren) stehen.
Für Fragen rund um die Beitragskassierung steht Euch unter :
0173 3714498
oder per Mail
Matthias Trzewik
zur Verfügung!
Hinweis: Der Mitgliedsbeitrag ist halbjährlich zu entrichten.
Bis zum 01. März für das erste Halbjahr.
Bis zum 01. September für das zweite Halbjahr.
Ergebnis der Mitgliederversammlung 2013
Die neue Beitragsordnung
Gültig ab 01.01.2014
1.Aufnahmegebühr:
Die Aufnahmegebühr beträgt: für aktive Mitglieder 10,00 €
2. Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge | Monat | Halbjahr | Jahr |
Mitglieder bis 18 Jahre aktive | 6,00 € | 36,00 € | 72,00 € |
Mitglieder bis 18 Jahre passive | 5,00 € | 30,00 € | 60,00 € |
Mitglieder ab 18 Jahre aktive | 8,00 € | 48,00 € | 96,00 € |
Mitglieder ab 18 Jahre passive | 5,00 € | 30,00 € | 60,00 € |
Gastspieler | 5,00 € | 30,00 € | 60,00 € |
Ehrenmitglieder und Mitglieder mit dem goldenen Mitgliedsausweis sind beitragsfrei.
Der Vorstand des SV Victoria Seelow e.V. entscheidet am Ende eines Jahres
welche Mitglieder für besondere ehrenamtliche Tätigkeiten eine
Rückerstattung des jeweiligen jährlichen Mitgliedsbeitrages erhalten.
Der Mitgliedsbeitrag ist halbjährlich zu entrichten.
Bis zum 01. März für das erste Halbjahr.
Bis zum 01. September für das zweite Halbjahr.
3. Eintrittspflicht bei Fussballspielen:
Zu allen eintrittspflichtigen Fussballspielen im Spielbetrieb ( Punkt - und Pokalspiele ) erhalten bei Bedarf alle Mitglieder für jedes Halbjahr eine spezielle personengebundene Freikarte die nur in Verbindung mit dem PA Ausweis zum kostenlosen Eintritt zu den Sportstätten EWE Platz und Sparkassenarena berechtigt. Diese Freikarte wird am Tag des Nachweises der Zahlung des halbjährlichen Mitgliedsausweises persönlich ausgehändigt und ist damit auch erst ab diesem Tag für den Rest des jeweiligen Halbjahres gültig!
Der Mitgliedsausweis berechtigt ab 01.01.2014 definitiv nicht mehr zum kostenlosem Eintritt !